Spruch In dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahren betreffend die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind ist die Unterlassung von amtswegigen Beweisaufnahmen unter dem Gesichtspunkt der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahren insoweit revisibel, als die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens zur …
Text Die am 20. Mai 1973 außer der Ehe von Irmgard S, geb. G, geborene Klägerin Sabine G beantragte festzustellen, daß der Beklagte als ihr Vater anzusehen sei. Sie beantragte ferner, den Beklagten schuldig zu erkennen, ab Klagstag einen Unterhaltsbetrag von 600S monatlich zu bezahlen. Der Beklagte bean…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß Art. V Z. 5 UeKindG BGBl. 342/1970, hat das Gericht von Amts wegen dafür zu sorgen, daß alle für die Entscheidung wichtigen Tatumstände vollständig aufgeklärt werden. Die §§ 183 Abs. 2, 482 und 483 ZPO sind nicht anzuwenden. Aus dem Fehlen des im § 6 Abs. 1 Z.1 der Verfahr…