Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 19.587,15 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.780,65 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 25. Oktober 1984 verstarb der in Rietz, Stagglhof, wohnhaft gewesene Pensionist Martin B***. In den beim Bezirksgericht Silz zu A 171/84 anhängigen Verlassenschaftsverfahren gaben - zunächst - sowohl die Klägerin auf Grund eines mündlichen Testamentes vom 21. Oktober 1984 al…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Soweit der Beklagte meint, das Verfahren sei deshalb mangelhaft geblieben, weil keine Feststellungen darüber getroffen worden seien, ob zugunsten der Klägerin ein Testament bestehe und sie daher ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung habe, kann ihm…