Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin die mit 2.330,81 EUR (darin 388,47 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Beklagten zeigten zugleich mit der (fristgerechten) Klagebeantwortung die Vertretung durch Mag. Gerd H. Jelenik, Rechtsanwalt in FL 9490 Vaduz, an. In der vom Erstgericht anberaumten Tagsatzung vom 15. 11. 2017 erschien auf Beklagtenseite neben dem Zweitbeklagten auch Mag. ***** W**…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts (§ 508a Abs 1 ZPO) nicht zulässig. 1. Gemäß § 519 Abs 1 ZPO ist der Rekurs gegen einen im Berufungsverfahren ergehenden Beschluss nur zulässig, soweit das Berufungsgericht die Klage oder die Berufu…