JudikaturJustizRS0043405

RS0043405 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

Der Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, kann - auch dann, wenn er in das Berufungsurteil aufgenommen wurde - weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpft werden.

Entscheidungen
399