JudikaturJustizRS0043404

RS0043404 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2024

Die Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten ist mittels Revision nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist.

Entscheidungen
71