RS0043252 – OGH Rechtssatz
RS0043252 – OGH Rechtssatz
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Das Berufungsgericht ist an die Bewertung durch den Kläger (§ 56 Abs 2 JN) nicht gebunden. Das wird zwar in § 500 Abs 3 ZPO idF der WGN 1989 - anders als in § 500 Abs 3 ZPO alter Fassung - nicht mehr ausdrücklich gesagt, gilt aber dennoch weiterhin. Ganz abgesehen davon, dass kein Anhaltspunkt für eine Absicht des Gesetzgebers besteht, in diesem Belang eine Änderung vorzunehmen (siehe 991 BlgNr 17. GP 9 zu Z 21), ergibt sich die fehlende Bindung nun aus der Zitierung der anzuwendenden Bestimmungen der Jurisdiktionsnorm.