Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden, soweit sie nicht in ihrem Punkt 1 (Zahlungsbegehren) bereits in Rechtskraft erwachsen sind, in ihrem Punkt 2 (Räumung) und im Kostenpunkt aufgehoben. Die Rechtssache wird in diesem Umfang zur neuerlichen Verhandlung und Ent…
Text Begründung: Der Kläger ist Wohnungseigentümer, die Beklagte Mieterin. Der monatliche Mietzins betrug EUR 128,60, ab Jänner 2004 EUR 133,80. Die Beklagte bezahlte von Oktober 2003 bis Mai 2004 einen um EUR 30 verminderten Mietzins und machte geltend, dass ein anderer Mieter im Haus ortsunüblich und …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig, sie ist auch berechtigt. Die Ansicht des Berufungsgerichtes, dass im vorliegenden Fall kein Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG zu fassen sei, ist nur im Ergebnis richtig. Es entspricht nämlich ständiger Rechtsprechung, dass bei einer Verbindung …