Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. …
Text Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die auf unleidliches Verhalten der Beklagten gestützte Räumungsklage ab. Sie gingen davon aus, dass das auf die (damalige) massive psychische Beeinträchtigung der Beklagten zurückzuführende Verhalten (vor allem Lärmerregungen und Beschimpfungen) im „offenbar hellh…
Rechtliche Beurteilung In ihrer außerordentlichen Revision zeigt die Klägerin dagegen keine erhebliche Rechtsfrage auf. 1.1 Die Vorinstanzen gingen von der Rechtsprechung aus, wonach zwar eine psychische Krankheit oder Behinderung kein Freibrief für jegliches Verhalten des Mieters ist (RIS Justiz RS0020957 [T1]), das Ver…