JudikaturJustizRS0042952

RS0042952 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 2020

Ist nur mehr die Gegenleistung strittig, die Zug - um - Zug gegen Erfüllung des Hauptanspruchs zu erbringen ist, so bestimmt sich der Wert des Streitgegenstandes im Rechtsmittelverfahren nach der Gegenleistung.

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