Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich ihrer bestätigten und unangefochten gebliebenen Teile als Teilbeschluss wie folgt lautet: „Die Antragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin 9.805,67 EU…
Text Begründung: [1] Die antragstellende deutsche Stadt ist Trägerin von Alten und Pflegeheimen, in denen die 1928 geborene Mutter der Antragsgegnerin von 1. 12. 2012 bis zu ihrem Ableben im Juli 2015 untergebracht war. Da das Eigeneinkommen der Mutter der Antragsgegnerin zur Deckung der Pflegekosten,…
Rechtliche Beurteilung [26] Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; er ist teilweise auch berechtigt. [27] Der Senat hat erwogen: [28] 1.1. Seit dem 18. 6. 2011 ist die Verordnung (EG) Nr 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung un…