Spruch I. Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, verworfen. II. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 833,88 EUR (darin enthalten 138,98 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist Eigentümer zweier Grundstücke. Der Beklagte ist Eigentümer eines von ihm 2015 gekauften Grundstücks samt dem darauf errichteten Gebäude „* Hütte“ (im Folgenden: „Hütte“). [2] Mit rechtskräftigem Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 6. 10. 20…
Rechtliche Beurteilung [15] Die Revision des Beklagten ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. [16] Der Beklagte argumentiert, die Entscheidungen der Vorinstanzen wie auch das gesamte Verfahren seien nichtig gemäß § 477 Abs 1 Z 6 ZPO, weil über eine nicht auf den Rec…