Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.897,35 bestimmten Kosten des Revisionsrekurses (darin enthalten S 308,85 Umsatzsteuer…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 22.2.1985, ON 4, aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die Zustellung des Urteiles erfolgte an beide Parteienvertreter am 28.2.1985. Mit Schriftsatz vom 5.3.1985, ON 6, zog die Klägerin die vorliegende (Wider …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, weil keine Rechtsprechung zur aufgeworfenen Frage vorliegt, zulässig, er ist auch berechtigt. Die Vorschrift des § 483 a ZPO erwähnt ebensowenig wie die durch das Bundesgesetz vom 11. November 1983 über Änderungen des Personen-, Ehe- und Kindschaftsrechts, BGBl. Nr. 566, auf…