JudikaturJustizRS0042779

RS0042779 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2023

Keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO, wenn nicht ausgeführt wird, inwiefern die zweite Instanz bei Beurteilung des gegenständlichen Einzelfalles von den der Rechtsprechung allgemein erarbeiteten Grundsätzen abgewichen sein soll.

Entscheidungen
36