JudikaturJustizRS0042770

RS0042770 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2021

Ein gegen die Zurückweisung einer Berufung wegen Verspätung erhobener Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ohne die Beschränkung auf wesentliche Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig, weil die Beschränkung des § 528 Abs 2 ZPO schon nach ihrem Wortlaut nur für Rekurs gegen Entscheidungen eines Rekursgerichtes und § 519 Abs 2 nur für Aufhebungsbeschlüsse nach § 519 Abs 1 Z 3 ZPO gelten.

Entscheidungen
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