Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert dass die Begehren, a. die beklagte Partei sei schuldig, es zu unterlassen, in Österreich im geschäftlichen Verkehr die international registrierte Wortmarke „DIESEL“, IR 608.499, sowie die Wortbildmarke „DIESEL“, IR 608.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der zu IR 608.499 registrierten Wortmarke „DIESEL“ und der zu IR 608.500 registrierten Wortbildmarke mit dem Wortbestandteil „Diesel“. In den Schutzbereich der Marken fallen unter anderem Uhren. Mit Bescheid vom 12. Juli 2004 bewilligte das Zollamt Vil…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zwar nicht aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen, wohl aber deswegen zulässig , weil das Berufungsgericht zu Unrecht die Feststellung des Erstgerichts zur Versendung der Uhren nach Ungarn unbeachtet gelassen hat. Sie ist aus diesem Grund auch berechtigt . 1. Das Berufungs…