JudikaturJustizRS0042544

RS0042544 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2016

Ein Rechtskraftvorbehalt, dessen Begründung zwar erkennen lässt, dass das Berufungsgericht dabei den Zulassungsbereich vor Augen hatte, ersetzt die erforderlichen Aussprüche über die Bewertung des Streitgegenstandes nicht.

Entscheidungen
43