Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 501,91 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 83,65 EUR an USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die klagende Rechtsanwältin begehrte im Jahr 2005 vom Beklagten (nach Ausdehnung) ua die Unterlassung der Störung ihrer Wegedienstbarkeit und die Verpflichtung, geeignete Maßnahmen durchzuführen, um derartige Störungen durch Dritte zu verhindern. Dieses Begehren bewertete sie mit 200 EUR…
Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 502 Abs 2 ZPO ist die Revision jedenfalls unzulässig, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, an Geld oder Geldeswert insgesamt 5.000 EUR nicht übersteigt. 2. Da der Entscheidungsgegenstand hier nicht ausschließlich in einem Geldbetrag besteht, hatte das …