Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden mit Ausnahme der bereits in Rechtskraft erwachsenen Teile (Punkte 1., 3., 4.b und 5. des Teil- und Zwischenurteils des Berufungsgerichts) aufgehoben. Die Rechtssache wird in diesem Umfang zur Ergänzung des Verfahrens und neuerliche…
Text Begründung: Die beklagte Gynäkologin setzte der Klägerin zur Behandlung von Harninkontinenz (Stressinkontinenz) ein TVT-Band ein. Bei der Klägerin traten nach der Operation massive Blasenentleerungsstörungen auf. Die Klägerin begehrte Zahlung von insgesamt 59.923,89 EUR an Schmerzengeld und Unkosten…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete außerordentliche Revision der Beklagten ist zulässig und mit ihrem Aufhebungsantrag berechtigt. Die Beklagte - welche den Zuspruch von 8.203,62 EUR unbekämpft ließ - beantragte zunächst hilfsweise die Anordnung eines Bewertungsausspruchs gemäß § 419 Abs 3 ZPO und machte sodann…