JudikaturJustizRS0042263

RS0042263 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2015

Hat der Einzelrichter ausdrücklich "in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen" entschieden, so ist mangels Antrages gemäß § 479 a Abs 1 ZPO die durch nur Berufsrichter erfolgte Berufungsentscheidung nichtig.

Entscheidungen
9