Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird als nichtig aufgehoben und die Rechtssache zur Verhandlung und neuerlichen Entscheidung über die Berufung der klagenden Partei an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Kosten des Be…
Text Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Zahlung von EUR 8.630,02 brutto (Zuschusspension und Sonderzahlung für Oktober 2002, der Höhe nach unstrittig) abzüglich der Konkursquote von EUR 3.319,02 netto ohne Durchführung eines Beweisverfahrens ab. In der dagegen erhobenen Berufung beant…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil eine dem Berufungsgericht unterlaufene Nichtigkeit wahrzunehmen ist (Kodek in Rechberger, ZPO² Rz 4 zu § 502; 7 Ob 131/00s ua); sie ist im Sinne des Aufhebungsantrages auch berechtigt. Wurde von einer Partei eine mündliche Berufungsverhandlung (nach § 492 Abs 1 ZPO) b…