Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, verworfen. Im Übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben und die Entscheidung des Berufungsgerichts mit der Maßgabe bestätigt, dass sie zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 22.174,92 EUR brutto samt 8,38 %…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 10. 9. 1990 bis 30. 6. 2012 bei der Beklagten als Flugkapitän beschäftigt. Auf das Beschäftigungsverhältnis war der Kollektivvertrag für das Bord Personal der A***** und L***** (im weiteren: KV Bord) samt Garantieerklärung sowie der Zusatzkollektivvertrag 2 …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Die Beklagte sieht eine Nichtigkeit des Berufungsurteils darin, dass der Zuspruch der Zinsen nach § 49a ASGG nicht begründet wurde. Eine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO liegt aber nur dann vor, wenn die Fassung des Urteils so…