Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Bestätigung der Abweisung des Antrags auf Gewährung von Vefahrenshilfe richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs nicht Folge gegeben. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird abgewiesen. Die Klägerin hat die K…
Text Begründung: Mit Urteil über Klage und Widerklage vom 5. 3. 1997, GZ 17 C 172/93m, 17 C 78/96t-66 des Bezirksgerichtes Donaustadt wurde die Ehe der Streitteile aus dem Verschulden der dort beklagten und widerklagenden, hier klagenden Ehefrau geschieden. Ihrer Berufung wurde - nach rechtskräftiger Abw…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, soweit er sich gegen die Bestätigung der Abweisung des Antrags auf Gewährung von Vefahrenshilfe richtet, jedenfalls unzulässig. Gemäß § 528 Abs 2 Z 4 ZPO sind alle Entscheidungen des Gerichts zweiter Instanz über die Verfahrenshilfe - also solche nach den §§ 63 bis 72 ZPO - …