JudikaturJustizRS0042062

RS0042062 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 1986

Wird eine Revision zurückgenommen, ist für die Entscheidungsbefugnis und Entscheidungspflicht des OGH im Kostenpunkt maßgebend, ob der Akt vorher der Revisionsinstanz schon zugekommen ist oder nicht.

Entscheidungen
7