Spruch Der Akt wird dem Kreisgericht Krems an der Donau mit dem Auftrag zurückgestellt, infolge Zurücknahme der Revisionen nach den §§ 484 Abs.3, 513 ZPO vorzugehen.…
Text Begründung: Der Kläger begehrte im vorliegenden Rechtsstreit aus dem Titel des Schadenersatzes aus einem Verkehrsunfall die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von zuletzt S 480.000,- s. A.; überdies stellte er ein auf Feststellung der Haftung der Beklagten zur ungeteilten Ha…
Rechtliche Beurteilung Unter diesen Umständen ist über die Revisionen beider Streitteile nicht mehr abzusprechen; sie sind vielmehr, da sie innerhalb der vom Erstgericht im Sinne des § 85 Abs.2 ZPO gesetzten Verbesserungsfrist nicht mehr vorgelegt wurden, als zurückgezogen anzusehen. Da die Zivilprozeßordnung besondere Vo…