JudikaturJustizRS0042010

RS0042010 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2011

Gegen den Beschluss des Berufungsgerichtes, mit dem die Unwirksamkeit einer Klagszurücknahmeerklärung in Ehesachen ausgesprochen wurde, ist der Rekurs zulässig.

Entscheidungen
4