Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und dem Rekursgericht die Entscheidung über den Rekurs der Mutter Eva Maria B gegen den Beschluß des Erstgerichtes aufgetragen.…
Text Begründung: Das Erstgericht wies mit dem Beschluß vom 12.2.1985, ON 121, die Anträge der Mutter Eva Maria B, über den Vater Ing. Wilhelm A zur Durchsetzung ihres Besuchsrechtes in Ansehung der mj. Sonja A Zwangsmaßnahmen (Beugestrafen) zu verhängen, ab. Es setzte die Ausübung des Rechtes auf persönl…
Rechtliche Beurteilung Dem gegen diesen Beschluß erhobenen Revisionsrekurs des Vaters kommt Berechtigung zu. Soweit der Rechtsmittelwerber geltend macht, daß im Pflegschaftsverfahren ein Ablehnungsantrag nicht 'eingegangen' sei, ist darauf zu verweisen, daß Ablehnungsanträge gemäß § 511 Abs. 2 Geo in das Jv-Register einzu…