Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Dem Berufungsgericht wird eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen. Die Rekurskosten sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Das klageabweisende erstgerichtliche Urteil wurde dem damals noch nicht vertretenen Kläger nach § 17 Abs 1 und Abs 2 ZustG zugestellt. Nach Abs 3 leg. cit. gilt es mit dem 2. November 1989 als zugestellt. Am 21. November 1989, also innerhalb der vierwöchigen Berufungsfrist, beantragte d…
Rechtliche Beurteilung Der nach § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässige Rekurs ist berechtigt. Nach § 464 Abs 3 Satz 1 ZPO beginnt die Berufungsfrist für eine die Verfahrenshilfe genießende oder beantragende Partei, die innerhalb dieser Frist die Beigebung eines Rechtsanwalts beantragt, mit der Zustellung des Bescheides über die Be…