RS0041888 – OGH Rechtssatz
RS0041888 – OGH Rechtssatz
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Lautet die Anfechtungserklärung auf S 100000,--, der Berufungsantrag auf S 50000,-- und kommt der Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Grenzen einer Zurückweisung der Berufung in Ansehung des Teilbetrages wegen Fehlens eines Berufungsantrages gleich, dann ist der Rekurs gemäß § 519 Z 1 ZPO zulässig.