JudikaturJustizRS0041888

RS0041888 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 1981

Lautet die Anfechtungserklärung auf S 100000,--, der Berufungsantrag auf S 50000,-- und kommt der Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Grenzen einer Zurückweisung der Berufung in Ansehung des Teilbetrages wegen Fehlens eines Berufungsantrages gleich, dann ist der Rekurs gemäß § 519 Z 1 ZPO zulässig.