Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 695,64 EUR (darin enthalten 115,94 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 9 C 804/13i. Der vom Gericht in diesem Verfahren bestellte Sachverständige habe sich zur Begründung seines Gutachtens auf Studien bezogen, die von der Beklagten mitfinanziert worden seien. Dies sei ihr erst durch die erfolgreiche …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zur Zulässigkeit des Rekurses: Ein Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein an dieses gerichteter Rekurs gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen wurde, ist zwar grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des § 528 ZPO anfechtbar (R…