JudikaturJustizRS0041846

RS0041846 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2004

Entzug des Parteiengehörs durch einen ungesetzlichen Vorgang liegt vor, wenn die Berufungsbeantwortung dem Berufungsgericht nicht vorgelegt wurde und die Partei mangels einer Berufungsverhandlung nicht imstande war, ihr Vorbringen vorzutragen.

Entscheidungen
4