Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird als nichtig aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr die Waisenpension über das 26. Lebensjahr hinaus zu gewähren. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin eine Waisenpension im gesetzlichen Ausmaß vom 11. September 1985 bis 25. Juni 1986 zu bez…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 46 Abs 4 iVm § 101 Abs 2 ASGG zulässig, weil ein Verfahren über wiederkehrende Leistungen im Sinn der zuerst genannten Gesetzesstelle ungeachtet des Umstandes vorliegt, daß alle wiederkehrenden Leistungen, über die das Berufungsgericht entschied, zur Zeit des Schlusses der m…