JudikaturJustizRS0041773

RS0041773 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Der in der Berufung nicht geltend gemachte oder nicht gehörig angeführte oder ausgeführte Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit kann im Revisionsverfahren nicht mehr nachgetragen werden.

Entscheidungen
137