RS0041597 – OGH Rechtssatz
RS0041597 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Hat bereits eine Vorinstanz Verspätung eines Rechtsmittels angenommen, so kann dies nur mit einem Rechtsmittel und nicht mit einem Berichtigungsantrag bekämpft werden. SZ 60/192 gilt nur für Fälle, in denen der OGH unrichtig von einer Verspätung ausgegangen ist.