JudikaturJustizRS0041522

RS0041522 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2024

Der in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO angeführte Ausnahmefall, dass nämlich die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist, liegt bei der - vom Rekursgericht bestätigten - Abweisung eines Ergänzungsantrages nach § 423 ZPO nicht vor.

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