Spruch Der Rekurs wird, soweit in ihm die Nichtigkeit der angefochtenen Entscheidung geltend gemacht wird, zurückgewiesen; im Übrigen wird ihm nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind als weitere Verfahrenskosten zu behandeln.…
Text Begründung: Der Kläger begehrt die gerichtliche Feststellung, dass ihm die Beklagte für allen Schaden haftet, der ihm durch die Ausstellung eines falschen Prüfvermerks über die Bilanz der R***** Bank Aktiengesellschaft zum 31. 12. 1997 und den Jahresabschluss 1997 seitens der Beklagten entstanden i…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist wegen der erstmals zu klärenden Frage der Dritthaftung des Abschlussprüfers zulässig, er ist jedoch nicht berechtigt. Die geltend gemachte Nichtigkeit der berufungsgerichtlichen Entscheidung liegt nicht vor. Sie wird von der Rekurswerberin zunächst darin erblickt, dass das Feststellun…