JudikaturJustizRS0041480

RS0041480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2009

Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsprinzipes (Unterlassen der Beweiswiederholung bei Richterwechsel) stellt keinen Nichtigkeitsgrund, wohl aber eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar. Ist dieser Mangel in erster Instanz unterlaufen, so wird er durch eine Wiederholung aller Beweise, auf die sich das erstgerichtliche Urteil stützt, geheilt.

Entscheidungen
14