Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 656,66 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 110,94 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der am 1. Mai 1985 verstorbene Erblasser, der keine Nachkommen hatte und dessen Eltern vorverstorben sind, setzte in seinem Testament vom 28. Jänner 1970 die Beklagte als Alleinerbin ein. Ihr wurde der Nachlass, zu dem auch eine Liegenschaft gehörte, mit Einantwortungsurkunde v…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte ist testamentarische Alleinerbin, beide Streitteile sind neben ihren Geschwistern (auch) gesetzliche Erben. Festzuhalten bleibt hier, dass weder das Urteil im Erbschaftsstreit nach § 823 erster Satz ABGB noch das klagestattgebende Urteil bei einer sogenannten Singularklage nach § 823 le…