Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin binnen 14 Tagen die mit 6.277,98 S (einschließlich 480 S Barauslagen und 429,48 S USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Wohnungseigentumsorganisatorin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 162.921,88 S samt 10 % Zinsen pa seit 1. 4. 1981. Sie behauptete, der Beklagte schulde ihr den Kapitalbetrag für den Erwerb der Anwartschaft an einer Eigentumswohnung in der *****…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte sieht den von ihm gerügten Mangel des Verfahrens vor dem Berufungsgericht darin, dass dieses ohne Beweiswiederholung bloß aufgrund der Aktenlage die Aussagen der Zeugen DI F*****, Karin S***** DI G***** und Ingo G***** zur Grundlage seiner ergänzenden …