Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Bestätigung der Anordnung der Fortsetzung des streitigen Scheidungsverfahrens richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden insoweit dahingehend abgeändert, dass diese zu lauten ha…
Text Begründung: Am 3. 6. 2004 brachte die Klägerin beim Erstgericht die Scheidungsklage ein. In der Tagsatzung am 23. 6. 2004 beantragten die Streitteile einvernehmlich die Scheidung der Ehe gemäß § 55a EheG. Der Erstrichter verkündete den Beschluss auf Scheidung gemäß § 55a EheG sowie den Beschluss, da…
Rechtliche Beurteilung 1. Vorweg ist festzuhalten, dass sich die Anfechtung des gegenständlichen Beschlusses, soweit damit über die Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses entschieden wurde, nach dem AußStrG 2003 richtet, weil der Ausspruch der Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses aufgrund einer nachträglichen …