Spruch I. Die am 5. 3. 2014 erhobene (weitere) Revision wird zurückgewiesen. II. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.610,64 EUR (darin enthalten 268,44 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen im anhängigen Scheidungsverfahren (im Rahmen des Provisorialverfahrens über den Unterhalt) am 19. 2. 2007 einen Vergleich, in dem sich der klagende Ehemann verpflichtete, an die beklagte Ehefrau ab 1. 3. 2007 einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von 1.8…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger begehrt in der ihm freigestellten Revisionsbeantwortung, die Revision „nicht zuzulassen“, hilfsweise ihr nicht Folge zu geben. I. Jeder Partei steht nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zu. Weitere Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelgegenschriften, Nachträ…