JudikaturJustizRS0041285

RS0041285 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2018

Nur die Entscheidung über den Anspruch, der geltendgemacht wurde, wird rechtskräftig. Die Rechtskraft erfasst grundsätzlich weder die tatsächlichen Feststellungen noch die rechtliche Beurteilung.

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