Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass die erstgerichtliche Exekutionsbewilligung wiederhergestellt wird. Der betreibenden Partei werden die Kosten ihres Revisionsrekurses von 2.427,14 EUR (darin enthalten 353,19 EUR an USt und 308 EUR…
Text Begründung: Der Verpflichtete ist gegenüber der Betreibenden aufgrund eines vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichts Wien vom 9. August 2017, 19 Cg 37/17p (im Folgenden: Exekutionstitel), verboten, eine „Exklusivität“ ihrer redaktionellen Berichterstattung zu behaupten, wenn dies nicht den Tatsac…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Betreibenden ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig und berechtigt , weil das Rekursgericht von gesicherten Grundsätzen des Zivilverfahrens abgewichen ist. 1. Das Rekursgericht stützte die Unzulässigkeit des Exekutionsantrags unter anderem auf die Einmaligkeitswirkung …