JudikaturJustizRS0041113

RS0041113 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2023

In einer Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil hat der Kläger zu behaupten, dass bei Anlegung eines objektiven Maßstabes ein verständiger Beklagter in der gleichen Situation eine Prozesseinlassung in den Vorprozess verweigert hätte.

Entscheidungen
6