Spruch Auch das über Antrag des Klägers erlassene, das Klagebegehren abweisende (sogenannte "negative") Versäumungsurteil ist ein Versäumungsurteil mit allen seinen rechtlichen Folgen. Insbesondere hat auch der Eintritt der Gerichtsferien auf Antrag und Ablauf der Rechtsmittelfristen keinen Einfluß OGH 21…
Text Mit der am 21. April 1972 eingebrachten Klage begehrte der Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, die Behauptung, er hatte sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht, zu unterlassen. Bei der ersten Tagsatzung am 29. Mai 1972, zu der die Beklagte ohne Rechtsanwalt erschienen war, wurde ihr aufgetrag…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Ansicht des Rechtsmittelwerbers, daß es sich bei der Entscheidung des Erstrichters nicht um ein Versäumungsurteil gehandelt habe, da keine Säumnis des Klägers vorliege, und daß kein auf Abweisung des Klagebegehrens abzielender Antrag der Beklagten vorgelegen habe, kann sich …