JudikaturJustizRS0040932

RS0040932 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 1999

Wird bei Verkündung des Anerkenntnisurteiles die Kostenbestimmung der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten, so wird das Urteil erst mit deren Zustimmung wirksam.

Entscheidungen
3