Spruch Eine Klage, mit der Terminsverlust nach § 13 KSchG geltend gemacht wird, kann nur dann zu einem dem Klagebegehren stattgebenden Versäumungsurteil iS des § 396 ZPO führen, wenn der klagende Unternehmer nicht allein den Verzug des Verbrauchers, sondern auch die weiteren Voraussetzungen des § 13 KSchG …
Text Die klagende Bank verlangt vom Beklagten 109 943.60 S sA. Sie habe dem Beklagten ein Darlehen gewährt, welches vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten bei sonstigem Terminsverlust rückzahlbar gewesen sei. Der Beklagte sei mit der Rückzahlung der Darlehensraten in Verzug geraten, sodaß zufolge des da…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Entscheidung über das Rechtsmittel der Klägerin hängt von der Beantwortung der Rechtsfrage ab, ob bei einem Verbrauchergeschäft iS des § 1 KSchG, wie es die Vorinstanzen hier unbekämpft angenommen haben, die vom Unternehmer zur Geltendmachung des Terminsverlustes e…