JudikaturJustizRS0040736

RS0040736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

Zur Rechtskraftwirkung eines Zwischenurteils über den Grund des Anspruches. Das Zwischenurteil beantwortet die Frage, ob ein Anspruch besteht, abschließend. Innerhalb des Rechtsstreites sind daher Gericht und Parteien daran gebunden und dürfen die Frage des Anspruchsgrundes nicht mehr neu aufrollen.

Entscheidungen
33