Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden – soweit nicht die Abweisung des Hauptbegehrens bereits in Rechtskraft erwachsen ist – aufgehoben und die Rechtssache im Umfang des Eventualbegehrens zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht …
Text Begründung: B***** M*****, die Mutter des Klägers, hat mit der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag für die Dauer von 29. 5. 2008 bis 1. 6. 2018 abgeschlossen, dem unter anderem die Allgemeinen Z***** Bedingungen für die Unfall-Versicherung (AUVB 2004) zugrunde liegen. Der Kläger ist mitversic…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist auch im Sinn des Aufhebungsantrags berechtigt. 1. Nach Art 18.5 AUVB sind von der Versicherung folgende gefährliche Aktivitäten bzw Sportarten ausgeschlossen: Bergsteigen ab Schwierigkeitsgrad 5, Freeclimbing, Wettkämpfe im Mountainbike-Downhill, Teilnahme an Exped…