Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin die mit 744,43 EUR (darin 124,07 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Beweissicherung zur Feststellung des derzeitigen Zustands zweier Gießöfen und eines Schmelzofens in Italien sowie von Schamottesteinen aus diesen Öfen, die sich auf einer Liegenschaft im Sprengel des Erstgerichts befänden, durch sachverständige Befundaufn…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Antragsgegnerin erweist sich als (absolut) unzulässig. Gemäß § 386 Abs 4 ZPO ist ein Beschluss, mit dem einem Beweissicherungsantrag stattgegeben wird, absolut unanfechtbar. Dies gilt auch, wenn die Beweissicherung in Abänderung der erstinstanzlichen Entschei…