RS0040674 – OGH Rechtssatz
RS0040674 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Da es für die Beurteilung der Frage, ob eine geschäftliche Bezeichnung geeignet ist, Verwechslungen mit anderen Bezeichnungen hervorzurufen (§ 9 UWG), ebenso auf die durchschnittlichen Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise ankommt wie bei der Beurteilung der Frage, ob eine Angabe im Sinne des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist, kann es auch bei der Beurteilung der Verwechselbarkeit zweier Zeichen erforderlich sein, die darüber bestehende Verkehrsauffassung empirisch zu ermitteln, also Beweise dafür aufzunehmen, was der Verkehr tatsächlich denkt. - "Blütenblattmarke"