Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.…
Text Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den selbständigen Rekurs der Rechtsmittelwerberin gegen den Beschluss des Erstgerichts, mit dem ihre Ablehnung eines Sachverständigen verworfen wurde, zurück, weil in einem solchen Fall gemäß dem auch im außerstreitigen Verfahren anw…
Rechtliche Beurteilung Mit diesen Ausführungen wird keine im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage aufgezeigt. Das Rekursgericht stützte sich auf die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Rechtslage nach dem AußStrG 1854, wonach für den Sachverständigenbeweis im Verfahren außer Streitsachen ma…