Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die erstbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 447,98 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 74,66 EUR Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die zweit-, die dritt- und die fünftbeklagte Partei sind schuldig, der klage…
Text Entscheidungsgründe: Die Fünftbeklagte und ihre Schwester waren Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in Wien, die sie der Klägerin verkauften. Eine Wohnung ist dort an eine Dritte vermietet, im Übrigen wird die Liegenschaft von den vier noch am Verfahren beteiligten Beklagten genutzt. Der Erstbekl…
Rechtliche Beurteilung 1. Mängel des Verfahrens erster Instanz, die vom Berufungsgericht nicht als solche anerkannt worden sind, können nicht als Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0042963); anderes gilt nur dann, wenn sich das Berufungsgericht mit der Rüge des Berufungswerbers überhaup…