RS0040506 – OGH Rechtssatz
RS0040506 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestimmungen des § 169 Geo alt sind auf die den Sachverständigen zur Ermöglichung ihres Gutachtens übergebenen Hilfsmittel (Meßbrücke) sinngemäß anzuwenden.
RS0040506 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestimmungen des § 169 Geo alt sind auf die den Sachverständigen zur Ermöglichung ihres Gutachtens übergebenen Hilfsmittel (Meßbrücke) sinngemäß anzuwenden.