Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit S 9.135, - (darin enthalten USt von S 1.522,50, keine Barauslagen) und den zweit bis fünftbeklagten Parteien die mit je S 5.024,50 (darin enthalten USt von S 837,37, keine Barauslagen) bestimm…
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 2.6.1986 wurde der Nachlaß nach dem am 25.10.1985 verstorbenen Leopold B***** den Beklagten, welche sich aufgrund des Gesetzes zu Erben erklärt hatten, eingeantwortet und zwar der erstbeklagten Witwe zu einem Drittel und den zweit bis fünftbeklagten Kindern zu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist aus dem vom Berufungsgericht aufgezeigten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Der Kläger vertritt in seinem Rechtsmittel die Ansicht, die Beweislast für die Unechtheit des Testamentes treffe die Beklagten. Dies habe der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung …