Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, verworfen; 2.) zu Recht erkannt: Im übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 9.825,45 (darin S 960,-- Barauslagen und S 805,95 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binne…
Text Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftig gewordenem Urteil des Kreisgerichtes C vom 7. Jänner 1982, 5 Cg 62/81-21, wurde der von der nunmehr Beklagten gegen den jetzigen Kläger am 13.2.1981 erwirkte Wechselzahlungsauftrag über S 100.000,-- s.A. unter anderem deshalb aufrecht erhalten, weil dem Einwand…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Zu 1.): Unter dem Anfechtungsgrund der Nichtigkeit führt der Kläger aus, das Urteil des Berufungsgerichtes sei in einem wesentlichen Teil mit sich selbst in Widerspruch und auch nicht ausreichend begründet. Das Berufungsgericht habe einerseits im Sinne des Untersuc…